AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BNR-Design | Patrick Biener

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über kreative Dienstleistungen, digitale Produkte, Grafikdesign, Webdesign, Markenentwicklung, Marketingmaterialien sowie laufende Betreuungsservices (Retainer/Monatspakete) zwischen BNR-Design | Patrick Biener (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der im jeweiligen Angebot individuell vereinbarten Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. konkrete Umsatzzahlen, Lead-Quoten oder Ranking-Positionen) wird nicht geschuldet.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) sowie KI-gestützte Werkzeuge und moderne Softwarelösungen als Hilfsmittel einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Individuelle Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, für 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum verbindlich. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots (per E-Mail ausreichend) durch den Auftraggeber zustande.

§ 4 Laufzeit und Kündigung bei monatlichen Betreuungspaketen (Retainer)

(1) Für Verträge über fortlaufende Dienstleistungen (monatliche Betreuung/Retainer) gilt die im Angebot individuell vereinbarte Mindestvertragslaufzeit (z. B. 3, 6 oder 12 Monate).

(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Monatliche Leistungskontingente (z. B. vereinbarte Arbeitsstunden oder Aufgabeneinheiten), die vom Auftraggeber innerhalb eines Kalendermonats nicht abgerufen werden, verfallen zum Monatsende und können nicht in Folgemonate übertragen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Logos und Freigaben rechtzeitig und in verwendbaren Dateiformaten zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt.

(3) Verzugsbedingte Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

§ 6 Liefertermine, Korrekturschleifen und Leistungsänderungen

(1) Vereinbarte Liefertermine setzen die fristgerechte Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

(2) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, sind pro Projektphase bis zu zwei (2) Korrekturschleifen im Gesamtpreis enthalten. Korrekturen umfassen feine Anpassungen des vereinbarten Konzepts. Eine vollständige Neugestaltung oder Änderung des grundlegenden Briefings stellt keine Korrektur dar, sondern eine gebührenpflichtige Zusatzleistung.

(3) Nachträgliche Änderungswünsche oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftragsrahmens werden gesondert nach dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.

§ 7 Projektstillstand und Projektabbruch

(1) Reagiert der Auftraggeber auf Anfragen oder Korrekturabnahmen des Auftragnehmers über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren.

(2) Dauert der projektbezogene Stillstand durch das Verschulden des Auftraggebers länger als 90 Kalendertage an, kann der Auftragnehmer das Projekt schließen und die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig gemäß dem Fertigstellungsgrad abrechnen.

(3) Bei vorzeitigem Projektabbruch durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Teilleistungen vollständig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

§ 8 Vergütung, Kleinunternehmerregelung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf den Rechnungen ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Projektstart eine Anzahlung (in der Regel 50 % der Gesamtsumme) zu verlangen. Die Restzahlung wird nach Fertigstellung und Übergabe/Freigabe fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei monatlichen Retainer-Paketen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.

§ 9 Freigabe, Druckdaten und Externe Dienstleister

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten Arbeitsergebnisse (z. B. Layouts, Webseiten, Druckgrafiken) unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer die Freigabe zu erteilen.

(2) Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche, visuelle und technische Richtigkeit des Werkes (insbesondere Texte, Zahlen, Adressen, QR-Codes und Links).

(3) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Bereitstellung der vereinbarten Druckdaten. Für Fehler, die erst nach der Freigabe durch den Auftraggeber im Druck entstehen, sowie für Mängel von externen Druckereien oder Drittanbietern übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle erstellten Werke (Konzepte, Designs, Grafiken, Webseiten-Layouts) bleiben urheberrechtlich Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werke für den vereinbarten Vertragszweck zu nutzen.

(3) Vor der vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Entwürfe und finalen Daten untersagt.

(4) Nicht ausgewählte Entwürfe oder verworfene Konzepte verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.

(5) Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Quelldateien, Projektdateien, System-Prompts, KI-Workflows oder Entwicklungs-Templates besteht nicht, es sei denn, dies wurde im Vertrag explizit schriftlich vereinbart.

§ 11 Referenznutzung

Der Auftragnehmer hat das Recht, fertiggestellte Arbeiten sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz auf seiner Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationsunterlagen/Portfolios zu nutzen, sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen wurde.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit (z. B. Marken- oder Geschmacksmusterrecht) der erstellten Designs und Begriffe.

§ 13 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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